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Seebestattungen

Seebestattungen

In Deutschland sind Seebestattungen möglich, jedoch nur in ausgewiesenen Gewässern außerhalb der Dreimeilenzone (Nord- und Ostsee).

Eine besondere Beziehung zur See und / oder der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen sind Voraussetzungen für eine Seebestattung. Seebestattungen sind nur nach einer vorausgegangenen Einäscherung des Leichnams möglich. Die Urne muss aus einem wasserlöslichen Material bestehen.
Die Seebestattung erfolgt anonym oder im Beisein der Hinterbliebenen nach einer Trauerfeier auf See.

In Binnengewässern (z.B. Bodensee) ist eine Seebestattung in Deutschland nicht erlaubt, auf der Schweizer Seite des Bodensees ist dies jedoch möglich.

Abendrot Bestattungsunternehmen
Ein Unternehmen der Walter Kölle GmbH

Leonberger Str. 1
71272 Renningen
Tel. 07159 / 93 99 16

Europaplatz 22b
70565 Stuttgart
Tel. 0711 / 71 51 30 0

info@abendrotbestattungen.de
www.abendrotbestattungen.de

24 Stunden erreichbar: 0170 3 3146 47

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